Penguflow

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Überlassung und Nutzung von Penguflow — Fassung vom 14. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung und Nutzung der Software Penguflow zwischen der Gatherest UG (haftungsbeschränkt), Libellenweg 3, 89257 Illertissen (nachfolgend wir) und ihren Kunden.

(2) Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB); Unternehmer ist, wer in Ausübung einer solchen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Wo sich beides unterscheidet, steht es ausdrücklich dabei.

Selbständige und Freiberufler sind Unternehmer, auch als Einzelperson und auch ohne Firma im Handelsregister. Der Unterschied hängt am Zweck, nicht an der Rechtsform.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(4) Gehen die Angaben eines Angebots von diesen Bedingungen ab, gilt das Angebot.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Penguflow ist eine Anwendung für den eigenen Rechner, mit der wiederkehrende Abläufe über mehrere Systeme hinweg einmal zusammengestellt und danach wiederholt ausgeführt werden.

(2) Wir überlassen dem Kunden Penguflow für die Dauer des Vertrags zur Nutzung und betreiben dazu einen Dienst, über den die Anmeldung, die Verwaltung des Kontos, die Zuteilung der Plätze und die Auslieferung von Aktualisierungen laufen.

(3) Die Beschaffenheit der Software ergibt sich aus dem Angebot und der jeweils überlassenen Fassung. Öffentliche Äußerungen, Werbung oder Anpreisungen stellen keine Beschaffenheitsangabe dar.

(4) Penguflow wird laufend weiterentwickelt. Wir dürfen die Software ändern, solange der vertragsgemäße Nutzen erhalten bleibt. Entfällt eine Funktion, auf die der Kunde erkennbar angewiesen ist, kann er innerhalb eines Monats ab Kenntnis zum Monatsende kündigen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung auf unseren Seiten ist kein Angebot, sondern eine Aufforderung, eines einzuholen. Penguflow wird auf Anfrage vergeben.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Anfrage ausdrücklich annehmen — durch ein von beiden Seiten angenommenes Angebot oder dadurch, dass wir dem Kunden einen Zugang einrichten.

§ 4 Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Penguflow im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen — als Unternehmer für betriebliche, als Verbraucher für private.

(2) Nicht gestattet sind ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform:

(3) Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, entassemblieren oder dekompilieren. Unberührt bleiben die zwingenden Rechte aus § 69d und § 69e UrhG — insbesondere das Recht, das Funktionieren der Software zu beobachten, zu untersuchen und zu testen, und das Recht zur Dekompilierung zum Zweck der Herstellung von Interoperabilität.

(4) Verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG gelten nicht als Dritte, soweit sie im Rahmen des vereinbarten Umfangs nutzen.

(5) Penguflow enthält Bestandteile Dritter, die unter eigenen Lizenzen stehen — darunter Electron und Chromium. Deren Lizenztexte liegen der Installation bei. Soweit diese Lizenzen dem Kunden weitergehende Rechte einräumen, gehen sie den Absätzen 1 bis 3 vor.

§ 5 Plätze, Nutzer und gleichzeitige Nutzung

(1) Der Umfang der Nutzung bestimmt sich nach dem gebuchten Tarif. Dieser legt fest, wie viele Personen im Konto angelegt sein dürfen (Nutzer) und wie viele davon Penguflow gleichzeitig ausführen dürfen (Plätze).

(2) Ein Platz ist belegt, solange eine Sitzung läuft. Eine Sitzung endet, wenn der Kunde sie beendet, wenn sie abläuft oder wenn sie über einen längeren Zeitraum kein Lebenszeichen mehr sendet. Der Platz ist danach wieder frei.

(3) Sind alle Plätze belegt, kann keine weitere Sitzung beginnen, bis ein Platz frei wird. Der Kunde kann laufende Sitzungen in seinem Konto einsehen und beenden.

(4) Ohne Netzverbindung bleibt Penguflow nutzbar, solange der zuletzt ausgestellte Nachweis gilt. Die Dauer dieser Kulanzfrist ergibt sich aus dem Tarif. Sie ist eine Erleichterung für Ausfälle und kein Ersatz für einen Zugang.

(5) Reicht der Tarif nicht mehr, wechselt der Kunde in einen größeren. Der Wechsel wirkt ab dem Zeitpunkt der Umstellung; die Vergütung wird zeitanteilig abgerechnet.

§ 6 Konto und Zugangsdaten

(1) Der Kunde benennt die Personen, die ein Konto erhalten, und verwaltet sie selbst. Er trägt dafür Sorge, dass diese Personen die Software vertragsgemäß nutzen; ihr Verhalten steht dem seinen gleich.

(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Kenntnis erlangt haben, ändert der Kunde das Passwort unverzüglich und teilt uns den Vorfall mit.

(3) Scheidet eine Person aus, entzieht der Kunde ihr den Zugang. Wir sind berechtigt, einen Zugang zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen; wir unterrichten den Kunden darüber unverzüglich.

§ 7 Einsatz gegen fremde Systeme

(1) Penguflow steuert Systeme, die der Kunde auswählt: Er bestimmt die Adressen, die Zugangsdaten und die Abläufe. Was dort geschieht, verantwortet allein der Kunde.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zu diesem Zugriff berechtigt ist — sei es, weil ihm das System gehört, sei es, weil ihm der Betreiber es gestattet hat. Der Einsatz gegen Systeme Dritter ohne deren Erlaubnis ist untersagt.

(3) Ein Ablauf, der einmal läuft, läuft beliebig oft. Er kann dabei Daten anlegen, ändern und löschen. Wir empfehlen dringend, gegen dafür vorgesehene Umgebungen zu testen und nicht gegen den Wirkbetrieb. Der Kunde entscheidet darüber und trägt die Folgen.

(4) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass er Penguflow gegen deren Systeme eingesetzt hat, ohne dazu berechtigt zu sein.

§ 8 Ihre Daten bleiben bei Ihnen

(1) Abläufe, Laufprotokolle, Bildschirmaufnahmen und die Zugangsdaten der getesteten Systeme liegen auf dem Rechner des Kunden. Sie werden nicht an uns übertragen. Die Anwendung spricht mit unserem Dienst ausschließlich für die Anmeldung, das Halten des Platzes und die Aktualisierung.

(2) Für die Sicherung dieser Daten sorgt der Kunde selbst. Wir halten keine Kopie und können keine wiederherstellen.

§ 9 Aktualisierungen und Verfügbarkeit

(1) Wir stellen während der Vertragslaufzeit Aktualisierungen über unseren Dienst bereit. Der Kunde ist gehalten, sie in angemessener Frist einzuspielen; für Fassungen, die mehr als zwölf Monate hinter der aktuellen liegen, leisten wir keine Gewähr. Gesetzliche Aktualisierungspflichten gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.

(2) Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit unseres Dienstes, sagen aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit an und legen sie in verkehrsarme Zeiten.

(3) Ein Ausfall unseres Dienstes hindert die Nutzung der Anwendung nicht sofort: Sie läuft im Rahmen der Kulanzfrist nach § 5 Abs. 4 weiter.

§ 10 Entgelt, Laufzeit, Kündigung

(1) Die Nutzung von Penguflow ist derzeit unentgeltlich. Es gibt keine Grundgebühr, keine Nutzungsgebühr und keine versteckten Kosten. Der Kunde schuldet uns nichts, und wir schulden ihm keine Leistung gegen Entgelt.

(2) Ein Entgelt entsteht nicht von selbst. Führen wir für die Zukunft kostenpflichtige Tarife ein, gilt das nicht für bestehende Verträge: Ein Entgelt wird nur wirksam, wenn der Kunde ihm ausdrücklich zustimmt. Stimmt er nicht zu, bleibt es bei den bisherigen Bedingungen oder wir kündigen nach Absatz 4 — eine stillschweigende Umstellung auf einen bezahlten Tarif gibt es nicht.

(3) Wird später ein Entgelt vereinbart, ergeben sich Höhe, Abrechnungszeitraum und Zahlungsziel aus dem dann geschlossenen Angebot. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern verstehen sie sich zuzüglich.

(4) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Absatz 2 ist keine Höflichkeit, sondern die Rechtslage: Aus einem unentgeltlichen Vertrag lässt sich kein entgeltlicher machen, indem man eine Preisliste veröffentlicht. Wir schreiben es hin, damit niemand danach fragen muss.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform — eine E-Mail genügt.

(6) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Kunde stellt die Nutzung ein und entfernt die Software von seinen Geräten. Was er mit Penguflow erstellt hat, bleibt sein Eigentum und liegt ohnehin bei ihm.

(7) Mit dem Ende des Vertrags sperren wir den Zugang; laufende Sitzungen enden. Konto, Nutzer, Geräte und Meldungen löschen wir 30 Tage danach. Innerhalb dieser Frist nehmen wir das Konto auf Wunsch unverändert wieder auf — danach ist eine Wiederherstellung nicht mehr möglich. Was der Kunde mit Penguflow erstellt hat, ist davon nicht berührt: Es liegt auf seinen Geräten und war nie bei uns (§ 8).

§ 10a Kein Widerrufsrecht — und warum

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, weil die Nutzung unentgeltlich ist. Die Verbraucherschutzvorschriften der §§ 312 ff. BGB — und damit § 312g BGB — gelten für Verträge über entgeltliche Leistungen.

Sie gelten allerdings auch dann, wenn ein Verbraucher statt Geld personenbezogene Daten bereitstellt (§ 312 Abs. 1a BGB) — es sei denn, diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags verarbeitet. Genau das ist hier der Fall: Name und E-Mail-Adresse dienen der Kontoführung, der Anmeldung und der Zählung der Plätze. Wir werten sie nicht aus, geben sie nicht weiter und verwenden sie nicht für Werbung. Nachlesen lässt sich das in unserer Datenschutzerklärung, die beschreibt, was die Software wirklich tut.

Sollten wir später ein Entgelt vereinbaren (§ 10 Abs. 2), gilt für diesen neuen Vertrag das Widerrufsrecht — dann erhalten Sie vor Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular. Kündigen können Sie ohnehin jederzeit mit Monatsfrist, und zwar formlos per E-Mail.

§ 11 Gewährleistung

(1) Wir überlassen die Software auf Zeit und unentgeltlich. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit hier nichts anderes bestimmt ist.

(2) Gegenüber Unternehmern ist die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nicht. Im Übrigen gilt § 12.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass wir sie nachvollziehen können.

(4) Software ist nach dem Stand der Technik nicht fehlerfrei herstellbar. Ein Mangel liegt vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.

§ 12 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haften wir nach den vorstehenden Absätzen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung zur Wiederherstellung angefallen wäre.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Datenschutz

(1) Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.

(2) Verarbeitet der Kunde mit Penguflow personenbezogene Daten in seinen eigenen Systemen, ist er dafür Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Eine Auftragsverarbeitung durch uns findet insoweit nicht statt, weil diese Daten unseren Dienst nicht erreichen (§ 8).

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln Informationen der jeweils anderen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrags. Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, die eine Seite unabhängig entwickelt hat oder die aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Wir dürfen diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Gesetze, an die Rechtsprechung oder an eine geänderte Beschaffenheit der Software erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen teilen wir in Textform mit, mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Wirksamwerden. Sie gelten erst, wenn der Kunde ihnen zustimmt. Stimmt er nicht zu, bleibt es bei den bisherigen Bedingungen; jede Seite kann den Vertrag dann nach § 10 Abs. 4 kündigen.

Hier stand einmal eine Zustimmungsfiktion — „wer nicht widerspricht, stimmt zu". Die ist bequem und seit BGH XI ZR 26/20 die am leichtesten angreifbare Konstruktion in solchen Bedingungen. Wir fragen lieber. Bei einer überschaubaren Zahl von Kunden sind das ein paar E-Mails, und dafür steht hier nichts, was jemand kippen könnte.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz nicht entzogen wird, den zwingende Vorschriften des Staates gewähren, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Memmingenaber nur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; sie können uns an ihrem Wohnsitz verklagen und werden von uns dort verklagt.

(3) Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform übertragen. Aufrechnen darf er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Der Satz stand hier schon einmal mit dem Zusatz „Verträge kommen ohnehin nur mit Unternehmern zustande". Das stimmt nicht mehr — Penguflow steht auch Verbrauchern offen, und die Angabe ist deshalb keine Formalie, sondern Pflicht.